05.04.07.05 (Mitte) Umsetzen von Qualitätsstandards (1)
- Laufende Nr
- 289
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.04
- SYS_3
- 05.04.07
- SYS_4
- 05.04.07.05
- ORGEINHEIT
- Planung
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Qualitätsplanung
- ERAAA
- Umsetzen von Qualitätsstandards (1)
- Tarifgebiet
- Mitte
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- E 7
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Qualitätsprüfung planen
Abschätzen des Prüfumfanges. Auswählen und Festlegen von Meß- und Prüfmitteln bzw. -geräten. Prüfprogramme erstellen und testen. Prüfanweisung erstellen einschließlich Dokumentation des kompletten Prüfprozesses und Abschätzen der Prozesszeiten. Technische Unterlagen erstellen und laufend aktualisieren.
Qualitätsplanung umsetzen
Maßnahmen einleiten. Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen sowie Maßnahmen zur Qualitäts-sicherung/-verbesserung einleiten. Umsetzen der Qualitätssicherungsmaßnahmen. Wirksamkeit überprüfen und ggf. Korrekturmaßnahmen einleiten. Festlegen der Prüfmethode (z.B. Prüfschärfe, Messmethode, Messmittel etc.)
Durchführen von Optimierungsmaßnahmen und Änderungsabwicklung
Bestehende Prüfabläufe auf Verbesserungspotentiale prüfen und optimieren. Erforderliche Umsetzungsmaßnahmen durchführen bzw. veranlassen. Vorschläge zur prüfgerechten Gestaltung von Bauteilen machen. Unterstützung der Konstruktion und Fertigungsplanung bei der qualitätsorientierten Gestaltung.
Auditierung und Lieferantenbetreuung
Interne und externe Audits planen, durchführen und dokumentieren. Lieferanten bzgl. Qualitätsstandards und -sicherung betreuen, Vorgaben für die Erstbemusterung festlegen. Bei Qualitätsproblemen Maßnahmen einleiten.
Werkstattbetreuung
Die mit Prüfaufgaben betrauten Mitarbeiter einweisen und bei Problemfällen unterstützen.
Erarbeiten von Qualitätsstatistiken
Informationen über den aktuellen Stand qualitätsrelevanter Daten der Fertigung (z.B. Ausfallraten, Nacharbeiten, Kosten) aufbereiten und bezüglich der Ursachen auswerten.
Qualitätssicherungssystem sicherstellen
Sicherstellen und Mitwirken an der systematischen Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems. Führen des Qualitätshandbuches.
BBG
Ausbildung und Erfahrungen:
Mind. 3-jährige fachspezifische Berufsausbildung zuzüglich Abschluss als staatl. geprüfter Techniker mit qualitätsspezifischer Ausrichtung oder Qualitätstechniker (z. B. DGQ) mit langjähriger Berufserfahrung.